KFZ-GUTACHTEN CARSUS
Sie Sind nach einem Unfall auf der Suche nach einem kompetenten Partner der Ihnen bei Rat und Tat zur Seite steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir sind ein junges motiviertes Unternehmen, mit viel Erfahrung und entsprechenden Zertifikaten im Bereich der KFZ-Unfallschadenabwicklung. Lassen Sie gerade im Haftpflichtschadenfall Fachleute wie uns die Arbeit machen und ersparen Sie sich unnötigen Ärger, wenn Sie die Kosten für alles sowieso nicht tragen müssen. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Egal ob direkt an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch an Ihrem Arbeitsplatz. Wir sind zeitlich flexibel und nicht standortgebunden. Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für unsere gebotene Leistungsübersicht. Wir betreiben langjährige Arbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben. Somit können wir mit Ihnen gemeinsam den Schadenfall komplett für Sie abwickeln und alle Ihre Ansprüche, die Ihnen unfallbedingt zustehen, gegenüber des Unfallverursachers geltend machen.
KFZ-GUTACHTEN LEISTUNGSÜBERSICHT:
WICHTIG – das sollten Sie wissen: Als Grundlage eines jeden Schadens / Unfalls wird immer die Plausibilität des Hergangs genommen. Bitte achten Sie daher auf eine genaue und ehrliche Schadensschilderung um eine reibungslose Abwicklung und Schadenregulierung zu gewähren!

KFZ-HAFTPFLICHTSCHADEN
Hierunter versteht man einen Schaden der einem Unfallbeteiligten entsteht und durch einen anderen zugefügt wird. Aus rechtlicher Sicht wird man hier zum Geschädigten. Der Unfallverursacher ist nach §249 des Bundesgesetzbuches verpflichtet, dem Geschädigten den gesamten Haftpflichtschaden zu ersetzen. Hierbei hat er bzw. seine Versicherung alle notwendigen Kosten, die im Zuge der Reparatur, zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes, entstehen, zu tragen.
VOLLKASKOSCHADEN
Im Gegensatz zum Haftpflicht- oder Teilkaskoschaden übernimmt die Versicherung hier die schadenbedingten Kosten die der Halter selbst verursacht hat. Als Ausnahme zählt auch Vandalismus dazu. Je nach Schadenhöhe und Versicherung reicht hier ein Kostenvoranschlag aus. Im Zweifelsfall wird ein Sachverständiger durch die Versicherung beauftragt. Leider kann kein freier Gutachter verständigt werden.
TEILKASKOSCHADEN
Hier greift der Versicherungsschutz bei Schäden durch äußere Ereignisse wie z.B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Schäden durch Elementarereignisse (Sturm/Hagel) und Wildschäden. Je nach Schadenshöhe und Versicherung reicht auch hier ein Kostenvoranschlag aus. Ansonsten wird auch wie beim Vollkaskoschaden im Zweifelsfall ein Sachverständiger durch die Versicherung beauftragt und der Auftrag kann nicht durch uns durchgeführt werden.